Auf Grund des §
2 Abs. 1 des
Bundeswasserstraßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 1990 (BGBl. I S. 1818) verordnet das Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
Die Teilstrecke der Bundeswasserstraße Schwinge von der Fußgängerbrücke unterhalb der Güldensternbastion bis zur Nordkante der Salztorschleuse in Stade geht auf die Stadt Stade über.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.