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Stand: BGBl. I 2012, Nr. 20, S. 1029-1068, ausgegeben am 11.05.2012


Update via

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG)

neugefasst durch B. v. 21.09.1984 BGBl. I S. 1229, 1985 I 195; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2011 BGBl. I S. 2714; Geltung ab 01.06.1976
FNA: 312-7; 3 Rechtspflege 31 Verfahren vor den ordentlichen Gerichten 312 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
Änderungen / Synopse | 109 Gesetze verweisen aus 142 Artikeln auf Bundeszentralregistergesetz

Erster Teil Registerbehörde

§ 1 Bundeszentralregister

§ 2 (aufgehoben)

Zweiter Teil Das Zentralregister

Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers

§ 3 Inhalt des Registers

§ 4 Verurteilungen

§ 5 Inhalt der Eintragung

§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe

§ 7 Aussetzung zur Bewährung

§ 8 Sperre für Fahrerlaubnis

§ 9 (aufgehoben)

§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten

§ 11 Schuldunfähigkeit

§ 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht

§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht

§ 14 Gnadenerweise und Amnestien

§ 15 Eintragung der Vollstreckung

§ 16 Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen

§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes

§ 19 Aufhebung von Entscheidungen

§ 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke

§ 20a Namensänderung

§ 21 (aufgehoben)

§ 21a Automatisiertes Auskunftsverfahren

§ 22 Hinweispflicht der Registerbehörde

§ 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung

§ 24 Entfernung von Eintragungen

§ 25 Anordnung der Entfernung

§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen

Zweiter Abschnitt Suchvermerke

§ 27 Speicherung

§ 28 Behandlung

§ 29 Erledigung

Dritter Abschnitt Auskunft aus dem Register

1. Führungszeugnis

§ 30 Antrag

§ 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

§ 30b Europäisches Führungszeugnis

§ 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden

§ 32 Inhalt des Führungszeugnisses

§ 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf

§ 34 Länge der Frist

§ 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen

§ 36 Beginn der Frist

§ 37 Ablaufhemmung

§ 38 Mehrere Verurteilungen

§ 39 Anordnung der Nichtaufnahme

§ 40 Nachträgliche Eintragung

2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register

§ 41 Umfang der Auskunft

§ 42 Auskunft an den Betroffenen

§ 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke

§ 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften

§ 42c Protokollierungen

§ 43 Weiterleitung von Auskünften

3. Auskünfte an Behörden

§ 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen

§ 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte

4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes

§ 44a Versagung der Auskunft

Vierter Abschnitt Tilgung

§ 45 Tilgung nach Fristablauf

§ 46 Länge der Tilgungsfrist

§ 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung

§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen

§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen

Fünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung

§ 51 Verwertungsverbot

§ 52 Ausnahmen

Sechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten

§ 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen

Siebenter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen

§ 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit

§ 54 Eintragungen in das Register

§ 55 Verfahren bei der Eintragung

§ 56 Behandlung von Eintragungen

§ 56a Mitteilung über ausländische Verurteilungen

§ 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen

§ 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 58 Berücksichtigung von Verurteilungen

Dritter Teil Das Erziehungsregister

§ 59 Führung des Erziehungsregisters

§ 60 Eintragungen in das Erziehungsregister

§ 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister

§ 62 Suchvermerke

§ 63 Entfernung von Eintragungen

§ 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen

Vierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik

§ 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik

§ 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen

Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister

§ 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen

§ 67 Eintragungen in der Erziehungskartei

§ 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften

§ 69 Übergangsvorschriften

§ 70 (weggefallen)

§ 71 (weggefallen)