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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2006 aufgehoben

§ 2 - Gesetz über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (GüKGrenzStatG k.a.Abk.)

G. v. 21.12.1973 BGBl. I S. 1987; aufgehoben durch Artikel 34 G. v. 19.09.2006 BGBl. I S. 2146
Geltung ab 12.01.1974; FNA: 9282-4 Statistik der Güterbeförderung im Straßenverkehr
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§ 2



Die Statistik erstreckt sich auf alle Fahrzeuge des Straßengüterverkehrs, die beladen oder leer im Verkehr zwischen dem Geltungsbereich des Gesetzes und dem Ausland oder im Durchgangsverkehr in den Geltungsbereich des Gesetzes ein- oder aus diesem ausfahren.

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