Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben
§ 8 Finanzierung
Die Durchführung der in diesem Gesetz genannten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der im jeweiligen Bundeshaushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel.
interne Verweise§ 13 ZRFG Inkrafttreten ... Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft. (2) Die §§ 1, 2, 8 und 10 sind letztmals für das Haushaltsjahr 1990, der § 5 letztmals für das ...
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