Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 13 - Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG k.a.Abk.)

G. v. 05.08.1971 BGBl. I S. 1237; aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
Geltung ab 01.01.1971; FNA: 707-9 Wirtschaftsförderung
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§ 13 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1971 in Kraft.

(2) Die §§ 1, 2, 8 und 10 sind letztmals für das Haushaltsjahr 1990, der § 5 letztmals für das Haushaltsjahr 1991, der § 4 letztmals für das Haushaltsjahr 1992 und die §§ 6 und 7 letztmals für das Haushaltsjahr 1994 im Rahmen der im jeweiligen Bundeshaushaltsplan hierfür bereitgestellten Mittel anzuwenden.



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