BGBl. I 2002 S. 2803 - 2805
- 1.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel a,
- 1.3
-
Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele b und c
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.4
-
Antragsbearbeitung
in Verbindung mit
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele b bis f,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen,
- 4.1
-
Produkte
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.4
-
Vertrieb und Marketing, Lernziele a und b,
- 4.2
-
Weitere Versicherungsprodukte des Ausbildungsunternehmens,
- 4.3
-
Weitere Finanzprodukte des Ausbildungsunternehmens
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen
fortzuführen.
- 2.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.5
-
Vertragsbearbeitung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen,
- 4.1
-
Produkte
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Die Bedeutung der Versicherungswirtschaft in der Gesamtwirtschaft,
- 3.2
-
Versicherungsmärkte,
- 3.4
-
Vertrieb und Marketing, Lernziele c und d,
- 3.5
-
Kundenorientierte Kommunikation
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen,
- 4.1
-
Produkte
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 3.6
-
Produktgestaltung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen,
- 4.1
-
Produkte
fortzuführen.
- 3.
- Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 4.6
-
Leistungsbearbeitung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen,
- 4.1
-
Produkte
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Buchführung,
- 5.2
-
Kostenrechnung,
- 5.3
-
Steuerung,
- 5.4
-
Revision
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit,
- 3.3
-
Kundeninteressen
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 1.3
-
Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele a, b und i
zu vermitteln und in Verbindung mit
- 1.3
-
Personalwirtschaft und Berufsbildung, Lernziele c bis h
zu vertiefen sowie im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.2
-
Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,
- 1.4
-
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, Lernziele a, d und e,
- 2.1
-
Arbeitsorganisation,
- 2.2
-
Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 2.3
-
Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.