Artikel 2 - Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (43. StVRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2006 BKatV Anlage Nr. 1 - 167, Anlage Nr. 174 - 233

Die Anlage zu § 1 Abs. 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 3. März 2006 (BGBl. I S. 470) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 159.2.1 werden folgende Nummern eingefügt:

Lfd. Nr. TatbestandStVORegelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
„159aIn einem Tunnel (Zeichen 327) Abblendlicht nicht
benutzt
§ 42 Abs. 4b Satz 2
§ 49 Abs. 3 Nr. 5
10 €
159a.1- mit Gefährdung § 42 Abs. 4b Satz 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5
15 €
159a.2- mit Sachbeschädigung § 42 Abs. 4b Satz 2
§ 1 Abs. 2
§ 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 5
35 €
159bIn einem Tunnel (Zeichen 327) gewendet § 42 Abs. 4b Satz 3
§ 49 Abs. 3 Nr. 5
40 €
159cIn einer Nothalte- und Pannenbucht (Zeichen 328)
unberechtigt
§ 42 Abs. 4c
§ 49 Abs. 3 Nr. 5
 
159c.1- gehalten  20 €
159c.2- geparkt  25 €".


2.
In Nummer 189.2 werden die Spalten „Lfd. Nr.", „Tatbestand" und „StVZO" wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. TatbestandStVZO 
„189.2das Fahrzeug oder der Zug nicht vorschriftsmäßig war und
dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war,
insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkein-
richtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahr-
zeugen
§ 31 Abs. 2
§ 69a Abs. 5 Nr. 3
§ 31 Abs. 2, jeweils i. V. m.
§ 38
§ 41 Abs. 1 bis 12, 15 bis 17
§ 43 Abs. 1 Satz 1 bis 3,
Abs. 4 Satz 1, 3
§ 69a Abs. 5 Nr. 3".
 


3.
In Nummer 214 werden die Spalten „Lfd. Nr.", „Tatbestand" und „StVZO" wie folgt gefasst:

Lfd. Nr.1 TatbestandStVZO 
„214Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand
befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt
insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkein-
richtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von Fahr-
zeugen
§ 30 Abs. 1
§ 69a Abs. 3 Nr. 1
§ 38
§ 41 Abs. 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4,
Abs. 16, 17
§ 43 Abs. 1 Satz 1 bis 3,
Abs. 4 Satz 1, 3
§ 69a Abs. 3 Nr. 3, 9,13".
 


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Zitierungen von Artikel 2 Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 43. StVRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 43. StVRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 43. StVRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. April 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 und Artikel 2 treten am 1. August 2006 in Kraft.  ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 25.04.2006 BGBl. I S. 988
Artikel 11 FZV-EV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. März 2006 (BGBl. I S. 569) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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