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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben

§ 3 - Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)

§ 3 Meldepflichtige Personen, Periodizität, Erhebungs- und Berichtszeitraum



(1) Zur Abgabe der Meldung ist der Inhaber des Betriebes verpflichtet. Wird eine Betriebsstätte nicht vom Inhaber geleitet, so tritt an die Stelle des Inhabers der verantwortliche Leiter.

(2) Die Meldungen sind, beginnend 2017, alle vier Jahre jeweils bis zum 31. März für das vorausgegangene Kalenderjahr abzugeben. Unberührt bleiben die in der Vergangenheit bestandenen Meldepflichten.





 

Frühere Fassungen von § 3 EWMV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.10.2014Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
vom 07.10.2014 BGBl. I S. 1594
aktuell vorher 07.03.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
vom 01.03.2012 BGBl. I S. 413
aktuell vorher 04.12.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
vom 24.11.2010 BGBl. I S. 1730
aktuellvor 04.12.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 EWMV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 EWMV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWMV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EWMV Meldepflichtige Betriebe (vom 07.03.2012)
... von den folgenden ernährungswirtschaftlichen Betrieben Meldungen nach den §§ 2 und 3 abzugeben: 1. Mahlmühlen, Schälmühlen und Reismühlen, 2. ...
§ 5 EWMV Zweck der Erhebung
... Meldungen nach den §§ 2 und 3 sind abzugeben 1. für den in § 1 Abs. 1 des Ernährungsvorsorgegesetzes ...
§ 7 EWMV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 1 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht ... oder fahrlässig entgegen § 1 Abs. 1 oder 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder § 3 eine Meldung für einen in § 5 Nr. 2 genannten Zweck nicht, nicht richtig, nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
V. v. 24.11.2010 BGBl. I S. 1730
Artikel 1 1. EWMVÄndV
...  3 Absatz 2 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2214) wird ...

Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
V. v. 01.03.2012 BGBl. I S. 413
Artikel 1 EWMVuaÄndV Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
... von den folgenden ernährungswirtschaftlichen Betrieben Meldungen nach den §§ 2 und 3 abzugeben." bb) In Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 6 Buchstabe a werden jeweils ... Landesrecht zuständige Stelle eine geeignete Adresse bekannt." 3. In § 3 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2013" durch die Angabe „2015" ersetzt. ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
V. v. 07.10.2014 BGBl. I S. 1594
Artikel 1 2. EWMVÄndV
... § 3 Absatz 2 Satz 1 der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. ...