Artikel 86 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 86 Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau


Artikel 86 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 BergArbWoFöG § 1, § 12, § 16, § 17, § 18, § 19, § 4

(2330-4)

Das Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), zuletzt geändert durch Artikel 59 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Abs. 3 Satz 1, § 12 Satz 1 und 2, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 19 Abs. 2 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

2.
In § 4 Abs. 1 Buchstabe d Satz 3 werden die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" und die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 86 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 86 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bergmannssiedlungen
G. v. 08.12.2007 BGBl. I S. 2812
Artikel 2 1. BergMSdlgGÄndG Folgeänderung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juli 1997 (BGBl. I S. 1942), das zuletzt durch Artikel 86 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden die ...


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