Artikel 399 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 399 Energieverbrauchshöchstwerteverordnung


Artikel 399 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 EnVHV § 6

(754-17-1)

In § 6 Abs. 2 Satz 4 der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4517), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Februar 2004 (BGBl. I S. 311) geändert worden ist, werden die Wörter „Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter „Wirtschaft und Technologie" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 399 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 399 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Artikel 5 EnVKNOG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 6. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4517), die zuletzt durch Artikel 399 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ...


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