Artikel 494 - Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (9. ZustAnpV k.a.Abk.)

V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Geltung ab 08.11.2006
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Artikel 494 Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung


Artikel 494 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. November 2006 EIV § 3, § 4

(930-9-5)

In § 3 Abs. 5 und § 4 Satz 1 und 2 der Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung vom 20. Mai 1999 (BGBl. I S. 1072) werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau- und Wohnungswesen" durch die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 494 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 494 9. ZustAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 9. ZustAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.07.2007 BGBl. I S. 1305, 2244
Artikel 8 2. ERErluÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... vom 20. Mai 1999 (BGBl. I S. 1072), geändert durch Artikel 494 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.  ...


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