§ 229 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... 227 KSA- und IRBA-Verbriefungspositionen". e) Die Angabe zu § 229 wird wie folgt gefasst: „§ 229 (weggefallen)". f) In der ... e) Die Angabe zu § 229 wird wie folgt gefasst: „§ 229 (weggefallen)". f) In der Angabe zu § 336 werden die Wörter ... die Angabe „§ 1b Absatz 6 des Kreditwesengesetzes" und die Angabe „§ 229 Abs. 1" durch die Angabe „§ 1b Absatz 7 des Kreditwesengesetzes" ersetzt. ... 1b Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes" ersetzt. 77. § 229 wird aufgehoben. 78. § 230 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
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