Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften (2. ZusStRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Juli 2007 ZVerkV § 1, Anlage 2

Die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 269), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2260), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 wird die Angabe „(1)" gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

2.
In Anlage 2 Liste C werden nach der Position „Polyethylenglycol 6000" folgende Positionen angefügt:

„SilberchloridAgCl Liste A
SilbersulfatAg2SO4 Liste A
NatriumsilberchloridkomplexNaAgCl2 Liste A
SilbernitratAgNO3siehe Arzneibuch siehe Arzneibuch".


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Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. ZusStRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. ZusStRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
V. v. 02.08.2007 BGBl. I S. 1814
Artikel 1 4. ZVerkVÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
... vom 29. Januar 1998 (BGBl. I S. 230, 269), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. Juli 2007 (BGBl. I S. 1399), wird wie folgt geändert: 1. ...


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