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Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und zur Änderung der EG-Sicherheiten-Verordnung (InVeKoSVuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1, des § 13 Abs. 1, des § 15 in Verbindung mit § 16 sowie des § 31 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie: