Dritte Verordnung zur Änderung der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung (3. FlachsBeihVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.04.2008 BGBl. I S. 793 (Nr. 17); Geltung ab 14.05.2008
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847) in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit den Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Technologie:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 14. Mai 2008 FlachsBeihV § 5

In § 5 Abs. 1 der Flachs- und Hanfbeihilfenverordnung vom 5. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2607), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. Juli 2006 (BGBl. I S. 1568) geändert worden ist, wird die Angabe „2001/2002 bis 2007/2008" durch die Angabe „2001/2002 bis 2008/2009" ersetzt.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Mai 2008.



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