§ 18 Gebühren und Auslagen
(1) Die für Amtshandlungen nach dieser Verordnung zu erhebenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in Anlage
2. Neben den ausgewiesenen Gebührensätzen werden Auslagen nach Maßgabe des
Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung gesondert erhoben.
(2) Die Gebührenschuld entsteht mit Eingang des Antrags bei der Bundesnetzagentur.
(3) Für Amtshandlungen nach §
8 Absatz 1 Satz 2 werden keine Gebühren erhoben, sofern der Antragsteller wichtige Gründe für die Verlegung glaubhaft macht.
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interne Verweise§ 6 FlugfunkV Zulassung zur Prüfung (vom 01.05.2012) ... nach § 5 vollständig sind und 3. die Prüfungsgebühren nach § 18 eingegangen sind. (2) Die Prüfungsbehörde kann auf Antrag des Bewerbers auch ...
Zitat in folgenden NormenSechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung
V. v. 19.08.2010 BGBl. I S. 1224
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 183
Anhang 2 2. FlugfunkVÄndV ... 2 (zu § 18 Absatz 1) Gebührenverzeichnis Die Bundesnetzagentur erhebt für Amtshandlungen ... Die Bundesnetzagentur erhebt für Amtshandlungen nach § 18 dieser Verordnung folgende Gebühren: ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 31.03.2009 BGBl. I S. 746
Artikel 1 1. FlugfunkVÄndV ... dem Wort „erteilt" das Wort „worden" eingefügt. 7. § 18 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ... 11. Folgende Anlage 2 wird angefügt: „Anlage 2 (zu § 18 ) Gebührenverzeichnis Die Bundesnetzagentur erhebt für Amtshandlungen nach ... Die Bundesnetzagentur erhebt für Amtshandlungen nach § 18 dieser Verordnung folgende Gebühren: ...
Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879
Artikel 2 BGebGEG Folgeänderungen ... der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung" eingefügt. (179) In § 18 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung über Flugfunkzeugnisse vom 20. August 2008 (BGBl. I S. 1742), ...
Verordnung zur Einführung von Nachweisen von Sprachkenntnissen für Luftfahrer
V. v. 12.09.2008 BGBl. I S. 1834
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Flugfunkzeugnisse
V. v. 07.02.2012 BGBl. I S. 183
Artikel 1 2. FlugfunkVÄndV ... 14 Absatz 3 sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden." 14. Dem § 18 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Für Amtshandlungen nach § ...
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