§ 11 - Beratungshilfegesetz (BerHG)

§ 11 Verordnungsermächtigung


§ 11 hat 3 frühere Fassungen und wird in 6 Vorschriften zitiert

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Verfahrens durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe und auf Zahlung der Vergütung der Beratungsperson nach Abschluß der Beratungshilfe einzuführen und deren Verwendung vorzuschreiben.


Text in der Fassung des Artikels 12 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 25. Juni 2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666 m.W.v. 1. August 2021

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Frühere Fassungen von § 11 BerHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 12 Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 140 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
vom 31.08.2013 BGBl. I S. 3533
aktuellvor 01.01.2014früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 11 BerHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BerHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV)
V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Sonstige
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
G. v. 31.08.2013 BGBl. I S. 3533, 2016 BGBl. I S. 121
Artikel 2 PKHuBerHÄndG Änderung des Beratungshilfegesetzes
... durch die Wörter „die Beratungsperson" ersetzt. 9. In § 11 werden die Wörter „Der Bundesminister" durch die Wörter „Das ...

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
Artikel 12 NotBRMoG Änderung des Beratungshilfegesetzes
... ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben" ersetzt. 14. Die Überschrift des § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Verordnungsermächtigung".  ... 14. Die Überschrift des § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Verordnungsermächtigung". 15. § 12 wird wie folgt geändert: ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 140 10. ZustAnpV Änderung des Beratungshilfegesetzes
...  In § 11 des Beratungshilfegesetzes vom 18. Juni 1980 (BGBl. I S. 689), das zuletzt durch Artikel 2 des ...


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