Artikel 73 - FGG-Reformgesetz (FGG-RG)

G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Geltung ab 01.09.2009, abweichend siehe Artikel 112; FNA: 315-24/1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
| |

Artikel 73 Änderung des Umwandlungsgesetzes


Artikel 73 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. September 2009 UmwG § 10, § 26

Das Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026), wird wie folgt geändert:

1.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 werden die Wörter „Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" durch die Wörter „Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" ersetzt.

b)
Die Absätze 4 und 6 werden aufgehoben.

c)
Absatz 5 wird Absatz 4 und in Satz 1 wird das Wort „sofortige" gestrichen.

d)
Absatz 7 wird Absatz 5.

2.
§ 26 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 4 wird das Wort „sofortige" gestrichen.

b)
Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Gegen die Entscheidung findet die Beschwerde statt; die Rechtsbeschwerde ist ausgeschlossen."

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 73 FGG-RG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 73 FGG-RG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FGG-RG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Artikel 13 BilMoG Änderung sonstigen Bundesrechts
... vom 28. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3210; 1995 I S. 428), das zuletzt durch Artikel 73 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird nach der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed