Artikel 17 - Steuerbürokratieabbaugesetz (StBürokratAbG k.a.Abk.)

Artikel 17 Inkrafttreten


Artikel 17 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Sätze 2 bis 6 am 1. Januar 2009 in Kraft. Artikel 6 Nr. 2 Buchstabe b und Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 und 4 Buchstabe a tritt mit Wirkung vom 30. Juli 2008 in Kraft. Die Artikel 5 und 16 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 Nr. 8 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Artikel 9 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. Dezember 2008.

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Zitierungen von Artikel 17 Steuerbürokratieabbaugesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 StBürokratAbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBürokratAbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
B. v. 08.12.2009 BGBl. I S. 3862
Berichtigung EStGNBB
... anzufügen: „Gemäß Artikel 1 Nummer 8 in Verbindung mit Artikel 17 Satz 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2850) wird dem § 42f am 1. Januar 2010 ...


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