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Artikel 9 - Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 9 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. März 2009 GewO § 14, § 15a, § 15b, § 34c, § 34d, § 56, § 145, § 146, § 157 (neu), mWv. 0. Dezember 0000 offen

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 92 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586), wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 15a wird wie folgt gefasst:

„§ 15a (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu § 15b wird wie folgt gefasst:

„§ 15b (weggefallen)".

c)
Nach der Angabe zu § 156 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 157 Übergangsregelung zu § 34c".

2.
§ 14 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Wer die Aufstellung von Automaten jeder Art als selbständiges Gewerbe betreibt, muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde seiner Hauptniederlassung erstatten. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, seine ladungsfähige Anschrift sowie die Anschrift seiner Hauptniederlassung an dem Automaten sichtbar anzubringen. Gewerbetreibende, für die eine Firma im Handelsregister eingetragen ist, haben außerdem ihre Firma in der in Satz 2 bezeichneten Weise anzubringen. Ist aus der Firma der Familienname des Gewerbetreibenden mit einem ausgeschriebenen Vornamen zu ersehen, so genügt die Anbringung der Firma."

3.
Die §§ 15a und 15b werden aufgehoben.

4.
In § 34c Abs. 5 Nr. 6 werden die Wörter „§ 1 des Teilzeit-Wohnrechtegesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2154)" durch die Wörter „§ 481 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs" ersetzt.

5.
§ 34d wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 4 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

„diese Befugnis zur Beratung erstreckt sich auch auf Beschäftigte von Unternehmen in den Fällen, in denen der Versicherungsmakler das Unternehmen berät."

abweichendes Inkrafttreten am 00.00.0000

 
b)
In Absatz 5 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Halbsatz angefügt:

„Entsprechendes gilt für in der Schweiz niedergelassene und dort in ein Register eingetragene Versicherungsvermittler."

Ende abweichendes Inkrafttreten


5a.
In § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b werden das Wort „geistigen" durch das Wort „alkoholischen" und das Wort „sowie" durch ein Komma ersetzt und nach den Wörtern „dritter Halbsatz" die Wörter „und alkoholische Getränke, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden" angefügt.

6.
§ 145 Abs. 3 Nr. 10 wird wie folgt gefasst:

„10.
entgegen § 60c Abs. 2 Satz 1 eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt oder".

7.
§ 146 Abs. 2 Nr. 2 und 3 wird aufgehoben.

8.
Nach § 156 wird folgender § 157 eingefügt:

„§ 157 Übergangsregelung zu § 34c

Für einen Gewerbetreibenden, der am 1. November 2007 eine Erlaubnis für den Abschluss von Verträgen im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 hat, gilt die Erlaubnis für die Anlageberatung im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 als zu diesem Zeitpunkt erteilt."



 

Zitierungen von Artikel 9 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 MEG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MEG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 20 MEG III Inkrafttreten
... 3 bis 6b und 14 bis 15a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. (3) Artikel 9 Nr. 5 Buchstabe b tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gewerbeordnung
neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2023)
... wird. --- *) Anm. d. Red.: amtlicher Wortlaut ist "Gesetzesbuchs"; Artikel 9 Nr. 4 G. v. 17. März 2009 (BGBl. I S. 550 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

ELENA-Verfahrensgesetz
G. v. 28.03.2009 BGBl. I S. 634, 1141; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.11.2011 BGBl. I S. 2298
Artikel 7 ELENAVG Änderung der Gewerbeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt ...