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§§ 3 bis 9 - Rindfleischetikettierungsverordnung (RiFlEtikettV)

§§ 3 bis 9 (aufgehoben)


§§ 3 bis 9 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert






 

Frühere Fassungen von §§ 3 bis 9 RiFlEtikettV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
vom 22.07.2015 BGBl. I S. 1408
aktuell vorher 26.02.2011Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
vom 17.02.2011 BGBl. I S. 266
aktuellvor 26.02.2011Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von §§ 3 bis 9 RiFlEtikettV

Sie sehen die Vorschriften, die auf §§ 3 bis 9 RiFlEtikettV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RiFlEtikettV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung und der 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung
V. v. 17.02.2011 BGBl. I S. 266
Artikel 1 RiFlEtikettVuaÄndV Änderung der Rindfleischetikettierungsverordnung
... Etikett gemachten oder enthaltenen genehmigten freiwilligen Angaben." 4. § 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach dem Wort ...