(1) 1In Posten 8a) aa) bbb) sowie Posten 8b) aa) bbb), jeweils „Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung", sind auszuweisen:
- 1.
- gesetzliche Pflichtabgaben,
- 2.
- Beihilfen und Unterstützungen, die das Institut im Sinn des § 1 Absatz 3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu erbringen hat, sowie
- 3.
- Aufwendungen für die Altersversorgung, darunter auch die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen.
2Der sonstige Personalaufwand (zum Beispiel freiwillige soziale Leistungen) ist dem Unterposten des Personalaufwands zuzurechnen, zu dem er seiner Art nach gehört.
(2) In Posten 8a) bb) sowie Posten 8b) bb), jeweils „andere Verwaltungsaufwendungen", sind die gesamten Aufwendungen sachlicher Art auszuweisen, insbesondere:
- 1.
- Raumkosten,
- 2.
- Bürobetriebskosten,
- 3.
- Kraftfahrzeugbetriebskosten,
- 4.
- Porto,
- 5.
- Verbandsbeiträge,
- 6.
- Werbungskosten,
- 7.
- Repräsentation,
- 8.
- Aufsichtsratsvergütungen,
- 9.
- Versicherungsprämien,
- 10.
- Rechts-, Prüfungs- und Beratungskosten,
- 11.
- Kosten des Geldverkehrs und
- 12.
- Kosten für Geldtransporte und dergleichen.
(3) Prämien für Kreditversicherungen sind im Posten 11 „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft" zu erfassen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 32 RechZahlV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.08.2021) ... §§ 9, 10 Satz 1, 2 oder Satz 4, §§ 11 bis 18, 19 Satz 1, §§ 20 bis 25 , 26 Satz 1 oder Satz 3 oder § 27 Satz 1 oder Satz 3 ein dort genanntes Formblatt nicht, nicht ...
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2619