Anlage 1.2 (zu § 2 Abs. 1)
(siehe BGBl. I 1998 S. 2316)
interne Verweise§ 2 FahrlGDV Fahrlehrerschein ... Der Fahrlehrerschein muß den Mustern nach Anlage 1.1 und 1.2 entsprechen. Dies gilt nicht für Fahrlehrerscheine der Bundeswehr, der Bundespolizei und der ...
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