Die
AZRG-Durchführungsverordnung vom
17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel
4 Absatz 4 des Gesetzes vom
30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2437) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Absatz 3 Satz 3 Nummer 21 werden nach dem Wort „Luftsicherheitsgesetzes" die Wörter „und § 12b des Atomgesetzes" eingefügt.
- 2.
- In Spalte D der Anlage werden in Abschnitt I Nummer 1, 4, 7 bis 29 und Abschnitt III Nummer 37 jeweils die Wörter „für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zuständige Luftsicherheitsbehörden nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes" durch die Wörter „für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zuständige Luftsicherheitsbehörden nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes und für die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 12b des Atomgesetzes zuständige atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden" ersetzt.
Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.06.2011 BGBl. I S. 1266