Artikel 5 - Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)

Artikel 5 Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2010 UStZustV § 1

§ 1 Absatz 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 62a des Gesetzes vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 810, 1715) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In den Nummern 10 und 19 wird jeweils das Wort „München II" durch das Wort „München" ersetzt.

2.
In den Nummern 23, 31 und 33 wird jeweils das Wort „Magdeburg II" durch das Wort „Magdeburg" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 5 JStG 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 JStG 2010 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JStG 2010 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 26 StRAnpG Änderung der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung
... vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3794, 3814), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird jeweils das ...


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