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Anlage 3 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Geltung ab 07.05.2011; FNA: 930-9-16 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Anlage 3 Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins



Muster eines vorläufigen Führerscheins (BGBl. 2023 I Nr. 345 S. 12)




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Frühere Fassungen von Anlage 3 TfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TfV Voraussetzungen (vom 01.01.2024)
... den Triebfahrzeugführerschein nach Anlage 1 oder den vorläufigen Führerschein nach Anlage 3 , wenn der Bewerber 1. mindestens 20 Jahre alt ist; 2. eine Schulausbildung ...
§ 8 TfV Erteilung des Triebfahrzeugführerscheins
... von der zuständigen Behörde ausgestellten vorläufigen Führerschein nach Anlage 3 aus, nachdem er das Aushändigungsdatum eingesetzt hat. Der vorläufige Führerschein ...
Anlage 3 TfV Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins (vom 01.01.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... durch die Wörter „Europäisches Modell" ersetzt. 21. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 ... ersetzt. 21. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 und § 8 Absatz 2) Muster eines vorläufigen Führerscheins ...