§ 8 Kosten der Personalverwaltung
Kosten der Personalverwaltung sind die Aufwendungen der Träger zur Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitgeber und Dienstherr der Beschäftigten in der gemeinsamen Einrichtung.
Frühere Fassungen von § 8 VKFV
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 07.12.2018 BGBl. I S. 2274
Artikel 1 3. VKFVÄndV Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 8 wird folgende Angabe zu § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der ... „§ 17a Bestimmung der Kosten für Nachwuchskräfte". 2. § 8 Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: ... Nachwuchskräfte". 2. § 8 Satz 2 wird aufgehoben. 3. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt: „§ 8a Kosten der ... c) Im neuen Satz 3 werden nach den Wörtern „Kosten der Personalverwaltung nach § 8 " die Wörter „, Kosten der Nachwuchskräfte nach § 8a" ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
V. v. 28.11.2014 BGBl. I S. 1886
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