Artikel 37 - Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (ProdSNG k.a.Abk.)

G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131; Geltung ab 01.12.2011, abweichend siehe Artikel 37
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Artikel 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 37 ändert mWv. 1. Dezember 2011 GPSG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, 219), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, außer Kraft.

(2) Artikel 19 tritt am 15. Dezember 2011 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2011.



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