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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VergRVÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Sektorenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2011 SektVO § 1, § 3, § 7, § 29, Anhang 4, Anhang 5

Die Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 9. Mai 2011 (BGBl. I S. 800) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Diese Verordnung gilt nicht für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Aufträge im Sinne des § 99 Absatz 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen."

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 Satz 4 bis 7 wird aufgehoben.

b)
Nach Absatz 5 wird folgender Absatz 5a eingefügt:

„(5a) Für die Erarbeitung der Stellungnahme nach den Absätzen 3 und 4 erhebt das Bundeskartellamt zur Deckung des Verwaltungsaufwands vom Antragsteller Kosten (Gebühren und Auslagen) gemäß § 127a Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Wird gegen die Kostenentscheidung Beschwerde eingelegt, so kann die Kostenanforderung auf Antrag des Kostenschuldners gestundet werden, bis die Kostenentscheidung rechtskräftig geworden ist."

3.
§ 7 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 wird in Satz 1 das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort „Straßenfahrzeugen" und wird in Satz 2 das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort „Straßenfahrzeugs" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Nummer 2 wird das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt.

4.
In § 29 Absatz 2 wird in Satz 3 und 4 das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" jeweils durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt.

5.
Anhang 4 wird wie folgt geändert:

a)
In der Bezeichnung wird das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt.

b)
In der Bezeichnung der Tabelle 3 wird das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt.

6.
Anhang 5 wird wie folgt geändert:

a)
In der Bezeichnung wird das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugen" durch das Wort „Straßenfahrzeugen" ersetzt.

b)
In Nummer 1 wird jeweils das Wort „Straßenverkehrsfahrzeugs" durch das Wort „Straßenfahrzeugs" ersetzt.

c)
In Nummer 2 Satz 2 wird das Wort „Straßenverkehrsfahrzeuge" durch das Wort „Straßenfahrzeuge" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VergRVÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VergRVÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens
G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 7 MesswNG Änderung der Sektorenverordnung
... Satz 1 der Sektorenverordnung vom 23. September 2009 (BGBl. I S. 3110), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2570) geändert worden ist, werden die ...