(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten in Kraft:
- 1.
- Artikel 20, 21 und 58 am 24. April 2008,
- 2.
- Artikel 23 am 24. April 2009,
- 3.
- (aufgehoben)
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. April 2006.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713