Die
Los-Kennzeichnungs-Verordnung vom
23. Juni 1993 (BGBl. I S. 1022) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 werden nach dem Wort „Verbraucher" die Wörter „, wobei dem Verbraucher Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleichstehen," eingefügt.
- b)
- In Nummer 3 werden die Wörter „im Sinne des § 6 Abs. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" gestrichen.
- 2.
- In § 3 Nr. 1 werden die Wörter „(§ 6 Abs. 1 und 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes)" durch die Wörter „im Sinne des § 2 Nr. 2" ersetzt.
- 3.
- In § 5 wird die Angabe „§ 54 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe „§ 60 Abs. 2 Nr. 26 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" ersetzt.
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720