Das
Marktorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 34b wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- b)
- In dem Wortlaut werden die Wörter „erhebt, verarbeitet und nutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- 2.
- § 34d wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „erhoben, verarbeitet oder genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung der Verarbeitung" ersetzt.
- 3.
- § 34e wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 werden die Wörter „und nutzt" gestrichen.
- 4.
- In § 34f Absatz 1 werden die Wörter „Datenerhebung, der Datenverarbeitung und der Datennutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt.
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328