Artikel 103 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 103 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


Artikel 103 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 MOG § 34b, § 34d, § 34e, § 34f

Das Marktorganisationsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I S. 642) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 34b wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

b)
In dem Wortlaut werden die Wörter „erhebt, verarbeitet und nutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

2.
§ 34d wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „erhoben, verarbeitet oder genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

b)
In Absatz 2 wird das Wort „Sperrung" durch die Wörter „Einschränkung der Verarbeitung" ersetzt.

3.
§ 34e wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift wird das Wort „Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

b)
In Satz 2 werden die Wörter „und nutzt" gestrichen.

4.
In § 34f Absatz 1 werden die Wörter „Datenerhebung, der Datenverarbeitung und der Datennutzung" durch das Wort „Datenverarbeitung" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 103 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 103 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 281 11. ZustAnpV Änderung des Marktorganisationsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), das zuletzt durch Artikel 103 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...


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