§ 10 Folgenabschätzung
Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659
Artikel 4 BGleiSVEV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung ... Maßgabe dieser Rechtsverordnung zugänglich zu gestalten." 4. § 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: ... zu gestalten." 4. § 4 wird aufgehoben. 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: „§ 4 Folgenabschätzung Die ... 5. § 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst: „§ 4 Folgenabschätzung Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen ...
Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
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