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Artikel 4 - Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen (BGleiSVEV k.a.Abk.)

V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659 (Nr. 56); Geltung ab 03.12.2016
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Artikel 4 Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2016 BITV 2.0 § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, Anlage 1, Anlage 2

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor der Aufzählung werden die Wörter „Behörden der Bundesverwaltung" durch die Wörter „Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Programmoberflächen" die Wörter „einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte" eingefügt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „behinderter Menschen" durch die Wörter „von Menschen mit Behinderungen" ersetzt.

b)
Die Wörter „behinderten Menschen" werden durch die Wörter „Menschen mit Behinderungen" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „einer Behörde im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" durch die Wörter „eines Trägers öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Das Informationstechnikzentrum Bund berät und unterstützt die Träger öffentlicher Gewalt bei ihrer Aufgabe, ihre Internet- und Intranetangebote nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung zugänglich zu gestalten."

4.
§ 4 wird aufgehoben.

5.
§ 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst:

„§ 4 Folgenabschätzung

Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen."

6.
§ 6 wird aufgehoben.

7.
Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)".

8.
Die Überschrift der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)".



 

Zitierungen von Artikel 4 Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BGleiSVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGleiSVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3803; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
§ 5 ERVV Bekanntmachung technischer Standards (vom 01.01.2022)
... vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, berücksichtigen und mit einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 6 ERVAG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
... Nummer 3 werden die Wörter „vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. c) ...

Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 ...