§ 10 Monitoring; Verordnungsermächtigungen
(1) 1Monitoring ist ein System wiederholter Beobachtung, Untersuchung und Bewertung von Seuchenerregern in oder auf lebenden oder toten Tieren oder an Orten, an denen üblicherweise Tiere gehalten werden oder sich wild lebende Tiere aufhalten, das dem frühzeitigen Erkennen von Gefahren, die von Seuchenerregern ausgehen können, durch die Untersuchung repräsentativer Proben dient. 2In das Monitoring können auch die Überträger von Seuchenerregern einbezogen werden.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
- 1.
- die Durchführung des Monitorings,
- 2.
- die Verarbeitung der im Rahmen des Monitorings erhobenen Daten, auch im automatisierten Verfahren,
- 3.
- die Sachkunde der das Monitoring durchführenden Personen und
- 4.
- die Mitwirkungs- und Duldungspflichten Dritter
zu regeln.
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interne Verweise§ 24 TierGesG Überwachung (vom 10.03.2026) ... Die Absätze 4 bis 6, 8 und 9 gelten für die Durchführung eines Monitorings nach § 10 entsprechend. (11) Die nach Landesrecht für die Lebensmittelüberwachung, die ...
§ 32 TierGesG Bußgeldvorschriften (vom 10.03.2026) ... mit § 38 Absatz 9 erster Halbsatz oder § 39 Absatz 2 erster Halbsatz Nummer 1, oder nach § 10 Absatz 2 , auch in Verbindung mit § 38 Absatz 9 erster Halbsatz, c) nach § 7, auch in ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV)V. v. 09.11.2016 BGBl. I S. 2518
Wildvogel-Geflügelpest-Monitoring-Verordnung (WvGeflpestMonV)V. v. 08.03.2016 BGBl. I S. 449
Sonstige
Verordnung zur Änderung der TSE-Überwachungsverordnung und zur Aufhebung der BSE-UntersuchungsverordnungV. v. 21.04.2015 BGBl. I S. 615
Zitat in folgenden NormenSchweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV)
V. v. 09.11.2016 BGBl. I S. 2518
§ 4 SchwPestMonV Weitergehende Maßnahmen ... der Befugnis der zuständigen Behörden, nach § 38 Absatz 11 in Verbindung mit § 10 des Tiergesundheitsgesetzes weitergehende Anordnungen zu Umfang und Methodik der Untersuchungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1736
Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes
G. v. 04.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 60
Artikel 1 TierGesGuaÄndG Änderung des Tiergesundheitsgesetzes ... Mittel und Verfahren zur Desinfektion". e) Die Angabe zu den §§ 9 und 10 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 9 Seuchenfreiheit; ... ersetzt: „§ 9 Seuchenfreiheit; Verordnungsermächtigungen § 10 Monitoring; Verordnungsermächtigungen". f) Die Angabe zu den §§ 11 ... die Angabe „Tierseuche" durch die Angabe „Seuche" ersetzt. 13. § 10 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird durch die folgende ... a) Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „ § 10 Monitoring; Verordnungsermächtigungen". b) Absatz 1 wird wie folgt ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
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