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§ 10 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

§ 10 Kennzeichnung im Fernabsatz



Wird ein nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtiges Lebensmittel durch den Einsatz von Fernkommunikationstechniken zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten, so muss die Kennzeichnung zusätzlich

1.
auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder

2.
so bereitgestellt werden, dass

a)
sie leicht und dauerhaft zugänglich ist,

b)
sie vollständig und übersichtlich ist,

c)
dem Endverbraucher keine zusätzlichen Kosten auferlegt werden und

d)
der Endverbraucher ausreichend Zeit hat, sämtliche in der Kennzeichnung enthaltenen Informationen zur Kenntnis nehmen zu können, um eine Kaufentscheidung treffen zu können.





 

Frühere Fassungen von § 10 TierHaltKennzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2025Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
vom 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 165

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 TierHaltKennzG Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel
... 1, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 10 oder § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung (vom 23.07.2025)
... 1, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 10 oder § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 im Inland an ... im Inland vorliegen. (2) Für die Kennzeichnung gelten die §§ 4 bis 11 entsprechend. (3) Der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel nach Absatz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
G. v. 17.07.2025 BGBl. 2025 I Nr. 165
Artikel 1 1. TierHaltKennzGÄndG Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
... Endverbraucher auf Anforderung zur Ansicht zur Verfügung gestellt wird." 3. § 10 Nummer 2 Buchstabe d wird durch den folgenden Buchstaben d ersetzt: „d) der Endverbraucher ...