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§ 3 - Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)

§ 3 Verpflichtende Kennzeichnung inländischer Lebensmittel



(1) Ein Lebensmittelunternehmer, der ein Lebensmittel tierischen Ursprungs nach Anlage 1, das von einer in Anlage 2 genannten Tierart gewonnen wurde, an den Endverbraucher abgibt, hat sicherzustellen, dass dem Lebensmittel zum Zeitpunkt, in dem dieses zur Abgabe an den Endverbraucher angeboten wird, eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, nach § 7 Absatz 1, 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, § 9 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1, § 10 oder § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 beigefügt ist.

(2) 1Die Kennzeichnung der Haltungsform nach Absatz 1 hat sich nach der Haltungsform der Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach Anlage 3 zu richten. 2Wird die Haltungsform innerhalb des maßgeblichen Haltungsabschnitts gewechselt, so hat sich die Kennzeichnung der Haltungsform nach der Haltungsform zu richten, in der die Tiere während des zeitlichen Schwerpunkts im maßgeblichen Haltungsabschnitt gehalten werden.

(3) Absatz 1 gilt nicht für Lebensmittel tierischen Ursprungs, die

1.
von Tieren gewonnen wurden, die im Ausland

a)
während des maßgeblichen Haltungsabschnitts gehalten wurden,

b)
geschlachtet wurden oder

c)
zerlegt wurden, oder

2.
im Ausland

a)
hergestellt wurden oder

b)
behandelt wurden.



 

Zitierungen von § 3 TierHaltKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierHaltKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TierHaltKennzG Haltungsformen
... Die Haltungsformen, die bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 verwendet werden, sind: 1. Stall, 2. Stall+Platz, 3. ...
§ 5 TierHaltKennzG Bezeichnung der Haltungsformen
... Bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 darf keine andere Bezeichnung verwendet werden als die der nach § 4 Absatz 2 und 3 ... 2 und 3 zugeordneten Haltungsform, in der die Tiere im maßgeblichen Haltungsabschnitt nach § 3 Absatz 2 Satz 1 gehalten wurden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Bezeichnung der ...
§ 6 TierHaltKennzG Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung
... Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 ist leicht zugänglich, deutlich, gut sichtbar und gut lesbar in deutscher Sprache ...
§ 7 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei vorverpackten Lebensmitteln
... Die Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 ist bei vorverpackten Lebensmitteln im Hauptsichtfeld auf der Verpackung oder auf einem an dieser ...
§ 8 TierHaltKennzG Kennzeichnung in Farbe
... von § 7 Absatz 2 kann die verpflichtende Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 7 mit mintgrünem ...
§ 9 TierHaltKennzG Kennzeichnung bei nicht vorverpackten Lebensmitteln
... Die Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 bei nicht vorverpackten Lebensmitteln hat auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der ...
§ 10 TierHaltKennzG Kennzeichnung im Fernabsatz
... ein nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtiges Lebensmittel durch den Einsatz von Fernkommunikationstechniken zur ...
§ 11 TierHaltKennzG Sonderfälle der Kennzeichnung
... Enthält ein nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtiges Lebensmittel, das aus mehreren kennzeichnungspflichtigen Lebensmitteln ... sind die Anteile der einzelnen Haltungsformen am gesamten Lebensmittel bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt I ... sowie der nicht gekennzeichnete Anteil am gesamten Lebensmittel bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt II ... 1 und § 8 gelten entsprechend. (3) Sind in einer Verpackung mehrere nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel enthalten und sind diese Lebensmittel abweichend von § ... der einzelnen Haltungsformen, die in der Verpackung enthalten sind, bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt I ... in einer Verpackung ein Anteil nicht gekennzeichneter Lebensmittel sowie ein oder mehrere nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel enthalten und sind diese Lebensmittel abweichend von § ... in der Verpackung enthalten sind und der nicht gekennzeichnete Anteil, bei der Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 nach Maßgabe des Musters und der technischen Beschreibung der Anlage 8 Abschnitt II ...
§ 12 TierHaltKennzG Mitteilung von Haltungseinrichtungen inländischer Betriebe
... Ein Inhaber eines tierhaltenden Betriebs muss die Haltung von Tieren, von denen nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel gewonnen werden, in einer Haltungseinrichtung der ...
§ 20 TierHaltKennzG Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit für inländische Lebensmittelunternehmer
... Lebensmittelunternehmer auf allen Produktions- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln nach § 3 Absatz 1 haben vor der ersten Weitergabe von Tieren oder vor dem ersten Inverkehrbringen von Lebensmitteln ... gewonnen wurde, gewährleistet wird und 2. die für die Kennzeichnung nach § 3 Absatz 1 notwendigen Informationen zusammen mit dem Tier oder dem Lebensmittel an die ...
§ 21 TierHaltKennzG Freiwillige Kennzeichnung
... abgeben will, bedarf er vorab einer Genehmigung der zuständigen Behörde. § 3 Absatz 2 gilt entsprechend. Die Genehmigung muss vor der ersten Abgabe des Lebensmittels an ...
§ 38 TierHaltKennzG Bußgeldvorschriften
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Absatz 1 nicht sicherstellt, dass eine Kennzeichnung beigefügt ist, 2. entgegen § 5 ...
§ 40 TierHaltKennzG Übergangsregelungen
... 1 sind Haltungseinrichtungen, in denen am 24. August 2023 Tiere gehalten werden, von denen nach § 3 Absatz 1 kennzeichnungspflichtige Lebensmittel gewonnen werden, der zuständigen Behörde durch den ...
Anlage 3 TierHaltKennzG (zu § 3 Absatz 2) Maßgeblicher Haltungsabschnitt