Die Bundesregierung erlässt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Verfahren nach den §§
43 bis 43d sowie
43f und
43g, insbesondere über
- 1.
- die Vorbereitung des Verfahrens,
- 2.
- den behördlichen Dialog mit dem Vorhabenträger und der Öffentlichkeit,
- 3.
- die Festlegung des Prüfungsrahmens,
- 4.
- den Inhalt und die Form der Planunterlagen,
- 5.
- die Einfachheit, Zweckmäßigkeit und Zügigkeit der Verfahrensabläufe und der vorzunehmenden Prüfungen,
- 6.
- die Durchführung des Anhörungsverfahrens,
- 7.
- die Einbeziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung in das Verfahren,
- 8.
- die Beteiligung anderer Behörden und
- 9.
- die Bekanntgabe der Entscheidung.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405