(1) Auf Antrag kann die zuständige Behörde Anbaumaterial, mit Ausnahme von Mutterpflanzen und sonstigen Unterlagen, die keiner Sorte zugehören, als Zertifiziertes Material anerkennen, wenn es den Anforderungen nach
§ 8 entspricht und es von einer Mutterpflanze für Zertifiziertes Material gewonnen worden ist, die entweder aus Vorstufenmaterial oder aus Basismaterial erzeugt worden ist.
(2) 1Die Bestände von Mutterpflanzen von Zertifiziertem Material müssen zu anderen Obstbeständen einen ausreichenden Abstand aufweisen, der zur Verhinderung des Befalls mit Viren, Viruskrankheiten oder virusähnlichen Schadorganismen über Pollen, Vektoren oder Wurzelverwachsungen erforderlich ist. 2Die zuständige Behörde bestimmt den ausreichenden Abstand und berücksichtigt dabei regionale Gegebenheiten, Art, Gattung und Typ des Anbaumaterials, das Auftreten von Schadorganismen im betreffenden Gebiet und das sich daraus ergebende Risiko.
§ 15 AGOZV Kontrolle (vom 01.12.2020) ... aus § 4 sowie der Anforderungen an die jeweilige Kategorie gemäß der §§ 8 bis 12 obliegt grundsätzlich der zuständigen Behörde. Die zuständige ... der visuellen Kontrollen, Beprobungen und Untersuchungen gemäß der §§ 8 bis 12 durch den Verfügungsberechtigten anordnen; § 8 Absatz 4 und 5 bleibt davon ...
§ 18 AGOZV Einfuhr (vom 19.10.2023) ... 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der §§ 8 bis 12, 3. im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen: die Anforderungen des § 6a ... b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der §§ 8 bis 12, c) im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen die Anforderungen des § 6a ...
Zweite Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
V. v. 24.11.2020 BGBl. I S. 2540
Artikel 5 2. SaatGRuAGOZVÄndV Änderung der Anbaumaterialverordnung ... 2. im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen: die Anforderungen der §§ 8 bis 12, 3. im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen: die Anforderungen des § ... b) im Fall von anerkanntem Material von Obstpflanzen die Anforderungen der §§ 8 bis 12, c) im Fall von Anbaumaterial von Zierpflanzen die Anforderungen des § ...