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§ 11 - Auslandszuschlagsverordnung (AuslZuschlV)
Artikel 1 V. v. 17.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 145
Geltung ab 01.07.2025; FNA: 2032-1-48 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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Geltung ab 01.07.2025; FNA: 2032-1-48 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 11 Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
1Als Verwendung für den Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten nach § 10 Absatz 2 gelten:
- 1.
- die freiwillige Einzahlung des Erhöhungsbetrags
- a)
- in die gesetzliche Rentenversicherung,
- b)
- in die landwirtschaftliche Alterskasse oder
- c)
- in eine berufsständische Versorgungseinrichtung, die Leistungen erbringt, die denjenigen der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind,
- 2.
- die Zahlung des Versorgungszuschlags,
- 3.
- der Beitrag für einen Vertrag, der auf eine kapitalgedeckte Altersvorsorge gerichtet und nach § 5 oder § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zertifiziert worden ist oder
- 4.
- der Beitrag für die Fortsetzung einer betrieblichen Altersvorsorge im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
Zitierungen von § 11 AuslZuschlV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 AuslZuschlV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AuslZuschlV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 AuslZuschlV Abweichende Regelungen für bestimmte Personengruppen zu Verwendung und Nachweis
... Altersvorsorge nach § 10 Absatz 2 auch Anlagemöglichkeiten, die nicht in § 11 genannt sind. § 12 Absatz 2 ist nicht anzuwenden. (2) Besitzt ...
§ 18 AuslZuschlV Übergangsregelungen
... eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten verwendet werden. § 11 ist anzuwenden. (2) Bei einer befristeten Verwendung im Ausland wird bei der Berechnung ...
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