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Artikel 11 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)

Artikel 11 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung


Artikel 11 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2020 BMVergV § 4

§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „13,31 Euro" durch die Angabe „13,45 Euro" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „15,72 Euro" durch die Angabe „15,89 Euro" ersetzt.

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „21,60 Euro" durch die Angabe „21,83 Euro" ersetzt.

d)
In Nummer 4 wird die Angabe „29,73 Euro" durch die Angabe „30,05 Euro" ersetzt.

2.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „29,55 Euro" durch die Angabe „29,86 Euro" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „34,51 Euro" durch die Angabe „34,88 Euro" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 11 BBVAnpG 2018/2019/2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BBVAnpG 2018/2019/2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2018/2019/2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 21 BBVAnpG 2018/2019/2020 Inkrafttreten
... Artikel 3, 6, 10, 13, 16 und 19 treten am 1. April 2019 in Kraft. (5) Die Artikel 4, 7, 11 , 14, 17 und 20 treten am 1. März 2020 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 4 BesStMV Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird wie ...