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Artikel 11 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
Artikel 11 Weitere Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
§ 4 der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 10 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „13,31 Euro" durch die Angabe „13,45 Euro" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „15,72 Euro" durch die Angabe „15,89 Euro" ersetzt.
- c)
- In Nummer 3 wird die Angabe „21,60 Euro" durch die Angabe „21,83 Euro" ersetzt.
- d)
- In Nummer 4 wird die Angabe „29,73 Euro" durch die Angabe „30,05 Euro" ersetzt.
- 2.
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 1 wird die Angabe „29,55 Euro" durch die Angabe „29,86 Euro" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2 wird die Angabe „34,51 Euro" durch die Angabe „34,88 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 11 BBVAnpG 2018/2019/2020
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BBVAnpG 2018/2019/2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpG 2018/2019/2020 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 21 BBVAnpG 2018/2019/2020 Inkrafttreten
... Artikel 3, 6, 10, 13, 16 und 19 treten am 1. April 2019 in Kraft. (5) Die Artikel 4, 7, 11 , 14, 17 und 20 treten am 1. März 2020 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
V. v. 08.01.2020 BGBl. I S. 27
Artikel 4 BesStMV Änderung der Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. November 2009 (BGBl. I S. 3701), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird wie ...
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