§ 11 - GAP-Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG)

§ 11 Tatsächliche Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung



Die tatsächlichen Einheitsbeträge für die Umverteilungseinkommensstützung für die Gruppe 1 und für die Gruppe 2 sind die nach § 31 berechneten Beträge.



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