§ 11 Monitoring und Evaluierung; Ermittlung der Erfüllungsaufwände
1Die für die Verwaltungsdigitalisierung zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes
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- führen unter Einbeziehung des IT-Planungsrates beginnend mit dem 24. Juli 2024 fortlaufend ein Monitoring zu der Umsetzung der Vorschriften dieses Gesetzes durch und beauftragen eine fachunabhängige wissenschaftliche Einrichtung, dieses Gesetz alle drei Jahre, erstmals nach Ablauf von drei Jahren nach dem 24. Juli 2024, zu evaluieren und
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- 1ermitteln im Rahmen der Evaluierung nach Nummer 1 auf der Basis einer Erhebung des IT-Planungsrates zum 1. Januar 2026, zum 1. Januar 2028 und zum 1. Januar 2030 die sich aus diesem Gesetz, dem Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes - und dem E-Government-Gesetz ergebenden Erfüllungsaufwände, soweit die Vorschriften auch für die Länder gelten. 2Dies gilt auch für die auf Basis der in diesen Gesetzen enthaltenen Rechtsverordnungsermächtigungen zu erlassenden Rechtsverordnungen mit zukünftiger Wirkung.
2Die Evaluationsberichte werden elektronisch veröffentlicht.
Frühere Fassungen von § 11 OZG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenRegistermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 22 RegMoG Inkrafttreten (vom 01.11.2024) ... 1 § 12, Artikel 2 § 11 , Artikel 5 Nummer 2, Artikel 7 Nummer 3, Artikel 8 Nummer 3, Artikel 19 Nummer 2 Buchstabe b und ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenRegistermodernisierungsgesetz (RegMoG)
G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230, 293, 2024 I Nr. 292; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 322
Artikel 2 RegMoG Änderung des Onlinezugangsgesetzes ... „, digitale Werkzeuge" eingefügt. 2. Die folgenden §§ 10 und 11 werden angefügt: „§ 10 Datencockpit (1) Ein ... Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung fest. § 11 Übergangsregelung zum Einsatz des Datencockpits Bis zum Inkrafttreten des § ...
Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG)
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
Artikel 1 OZGÄndG Änderung des Onlinezugangsgesetzes ... Wörter „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt. 13. § 11 wird wie folgt gefasst: „§ 11 Monitoring und Evaluierung; Ermittlung der ... für Heimat" ersetzt. 13. § 11 wird wie folgt gefasst: „ § 11 Monitoring und Evaluierung; Ermittlung der Erfüllungsaufwände Die für ...
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