§ 122 (aufgehoben)
Die alle zeigt Aufstellung nachfolgende Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 4 BRAORefG Änderung des Steuerberatungsgesetzes ... Wörter „Mitglieds der Steuerberaterkammer" ersetzt. s) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „§ 122 (weggefallen)". t) Nach ... ersetzt. s) Die Angabe zu § 122 wird wie folgt gefasst: „ § 122 (weggefallen) ". t) Nach der Angabe § 157c wird folgende Angabe eingefügt: ... das" sowie das Wort „er" durch das Wort „es" ersetzt. 51. § 122 wird aufgehoben. 52. § 123 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/122_StBerG.htm