Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister ist ein Register zur Speicherung von Daten, die erforderlich sind, um feststellen zu können,
- 1.
- ob der Fahrer im Besitz eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist und von welcher Behörde dieser ausgestellt wurde,
- 2.
- für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde,
- 3.
- welche nach Anlage 1 der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung vorgeschriebenen Unterkenntnisbereiche dem Fahrer im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung vermittelt wurden und in welchem Umfang und in welcher Ausbildungsstätte die Vermittlung erfolgte,
- 4.
- ob eine Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation oder im Rahmen der Weiterbildung stattgefunden hat,
- 5.
- ob, wann und wo der Fahrer eine Prüfung zur Erlangung der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation abgelegt hat und
- 6.
- ob nachträglich Tatsachen bekannt wurden, auf deren Grundlage Einträge in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister verändert oder Fahrerqualifizierungsnachweise zurückgenommen wurden.
§ 14 BKrFQG Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters ... und zu anderen abgeschlossenen speziellen Maßnahmen im Sinne des § 12 Nummer 4 , e) Name und Anschrift der prüfenden Stelle, f) Tag der erfolgreichen ... und zum Vorliegen anderer abgeschlossener spezieller Maßnahmen im Sinne des § 12 Nummer 4 , e) Seriennummer des aktuell gültigen Fahrerqualifizierungsnachweises, soweit ein ...
G. v. 04.08.1951 BGBl. I S. 488; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2575