Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 131a - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |

§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung



(1) (aufgehoben)

(2) 1Abweichend von § 81 Absatz 4 kann die Agentur für Arbeit unter Anwendung des Vergaberechts Träger mit der Durchführung von folgenden Maßnahmen beauftragen, wenn die Maßnahmen vor Ablauf des 31. Dezember 2026 beginnen:

1.
Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a führen,

2.
Maßnahmen, die zum Erwerb von Grundkompetenzen nach § 81 Absatz 3a und zum Erwerb eines Abschlusses in einem Ausbildungsberuf führen, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, oder

3.
Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb, die auf den Erwerb eines Berufsabschlusses im Sinne des § 81 Absatz 2 Nummer 1 gerichtet ist, begleitend unterstützen.

2Für Maßnahmen nach Nummer 2 gilt § 180 Absatz 4 entsprechend. 3§ 176 Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 131a SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 2 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuell vorher 29.05.2020Artikel 1 Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
vom 20.05.2020 BGBl. I S. 1044
aktuell vorher 01.01.2019Artikel 1 Qualifizierungschancengesetz
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
aktuell vorher 01.08.2016Artikel 1 Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
vom 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
aktuell vorher 01.01.2015Artikel 7 Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
vom 10.12.2014 BGBl. I S. 2082
aktuell vorher 01.04.2012Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
aktuellvor 01.04.2012früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 131a SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131a SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.01.2022)
... Vierten Abschnitt, mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 6, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b, 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen ...
§ 444a SGB III Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (vom 01.08.2016)
... werden kann. (2) Der Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie nach § 131a Absatz 3 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 ...
§ 456 SGB III Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (vom 01.07.2023)
... vor dem 1. Juli 2023 begonnen und nach dem 30. Juni 2023 beendet worden ist. (2) § 131a Absatz 3 ist in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden, wenn die berufliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.07.2023)
... Vierten Abschnitt, mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 6, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b, 5. Leistungen zur Aufnahme einer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Artikel 1 AWStG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Befristete Leistungen und innovative Ansätze". c) Die Angabe zu § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen ... c) Die Angabe zu § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung". d) Die Angabe zu § 134 wird ... Abschnitt Befristete Leistungen und innovative Ansätze". 11. § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen ... Ansätze". 11. § 131a wird wie folgt gefasst: „§ 131a Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ... werden kann. (2) Der Anspruch auf Zahlung einer Weiterbildungsprämie nach § 131a Absatz 3 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer nach § 81 ...

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 2 BürgerGG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Weiterbildungsgeld)." 7. § 131a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „2023" ... vor dem 1. Juli 2023 begonnen und nach dem 30. Juni 2023 beendet worden ist. (2) § 131a Absatz 3 ist in der bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden, wenn die berufliche ...

Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 30. Juni 2005 über Gerichtsstandsvereinbarungen sowie zur Änderung des Rechtspflegergesetzes, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Altersteilzeitgesetzes und des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2082, 2015 I S. 1034
Artikel 7 HaagÜbkGeStuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen hat." 2. In § 131a Nummer 2 wird die Angabe „2014" durch die Angabe „2019" ersetzt.  ...

Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1044; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 1 BeWeAusbFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... an den Lehrgangskosten festlegen." 21. § 130 wird aufgehoben. 22. § 131a wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
G. v. 13.03.2013 BGBl. I S. 446
Artikel 3 AltPflAusbÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 131a folgende Angabe eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der ... 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 131a " durch die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. ... 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 131a" durch die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b ... die Wörter „den §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b ...

Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 1 QuaChaG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Betriebsgrößen angemessen zu berücksichtigen." 12. § 131a Absatz 1 wird aufgehoben. 13. In § 142 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „31. Juli ...