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§ 135b - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 5b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 135b Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen



(1) 1Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Maßnahmen zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen. 2Die Ziele und Ergebnisse dieser Qualitätssicherungsmaßnahmen sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu dokumentieren und jährlich zu veröffentlichen.

(2) 1Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben; in Ausnahmefällen sind auch Vollerhebungen zulässig. 2Der Gemeinsame Bundesausschuss entwickelt in Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der vertragsärztlichen Versorgung sowie nach Maßgabe des § 299 Absatz 1 und 2 Vorgaben zu Auswahl, Umfang und Verfahren der Qualitätsprüfungen nach Satz 1; dabei sind die Ergebnisse nach § 137a Absatz 3 zu berücksichtigen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die im Krankenhaus erbrachten ambulanten ärztlichen Leistungen.

(4) 1Zur Förderung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung können die Kassenärztlichen Vereinigungen mit einzelnen Krankenkassen oder mit den für ihren Bezirk zuständigen Landesverbänden der Krankenkassen oder den Verbänden der Ersatzkassen unbeschadet der Regelungen des § 87a gesamtvertragliche Vereinbarungen schließen, in denen für bestimmte Leistungen einheitlich strukturierte und elektronisch dokumentierte besondere Leistungs-, Struktur- oder Qualitätsmerkmale festgelegt werden, bei deren Erfüllung die an dem jeweiligen Vertrag teilnehmenden Ärzte Zuschläge zu den Vergütungen erhalten. 2In den Verträgen nach Satz 1 ist ein Abschlag von dem nach § 87a Absatz 2 Satz 1 vereinbarten Punktwert für die an dem jeweiligen Vertrag beteiligten Krankenkassen und die von dem Vertrag erfassten Leistungen, die von den an dem Vertrag nicht teilnehmenden Ärzten der jeweiligen Facharztgruppe erbracht werden, zu vereinbaren, durch den die Mehrleistungen nach Satz 1 für die beteiligten Krankenkassen ausgeglichen werden.





 

Frühere Fassungen von § 135b SGB V

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 6 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
vom 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
aktuell vorher 25.07.2014Artikel 1 GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
vom 21.07.2014 BGBl. I S. 1133
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 2983
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 6 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
vom 28.05.2008 BGBl. I S. 874
aktuell vorher 01.04.2007Artikel 1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuellvor 01.04.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 135b SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 135b SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 SGB V Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte (vom 29.12.2022)
... beauftragen. Im Übrigen gilt die Veröffentlichungspflicht gemäß § 135b Absatz 1 Satz 2 . Bei der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüfen der Bewertungsausschuss ...
§ 113 SGB V Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung der Krankenhausbehandlung (vom 01.01.2017)
... Krankenkassen in entsprechender Anwendung der nach §§ 106 bis 106b und 106d und § 135b geltenden Regelungen geprüft. Die Wirtschaftlichkeit der ärztlich verordneten ...
§ 140f SGB V Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten (vom 27.07.2023)
... Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 56 Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 116b Abs. 4, § 135b Absatz 2 Satz 2 , den §§ 136 bis 136b, 136d, 137a, 137b, 137c und 137f erhalten die Organisationen das ...
§ 275a SGB V Durchführung und Umfang von Qualitätskontrollen in Krankenhäusern durch den Medizinischen Dienst (vom 01.01.2020)
... können sein 1. die Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den §§ 135b und 136 bis 136c, 2. die Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der ...
§ 285 SGB V Personenbezogene Daten bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (vom 23.05.2020)
... (§ 106 bis § 106c), 6. Durchführung von Qualitätsprüfungen ( § 135b ). (2) Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse ...
§ 299 SGB V Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung (vom 20.07.2021)
... und der Leistungserbringer für Zwecke der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2, § 135b Absatz 2 oder § 137a Absatz 3 zu verarbeiten, soweit dies erforderlich und in Richtlinien und ... in Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 27b Absatz 2, § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1, den §§ 136b, 136c Absatz 1 und 2 sowie in Vereinbarungen ... b) die Richtigkeit der Behandlungsdokumentation Gegenstand der Qualitätsprüfung nach § 135b Absatz 2 ist; die Gründe sind in den Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen ... Vereinigungen in Bezug auf die für die Durchführung der Qualitätsprüfung nach § 135b Absatz 2 sowie die für die Durchführung der Aufgaben einer Datenannahmestelle oder für ... Halbsatz können die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b und die Vereinbarungen nach § 137d vorsehen, dass ... gespeicherte Sozialdaten für Zwecke der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2, § 135b Absatz 2 oder § 137a Absatz 3 zu verarbeiten, soweit dies erforderlich und in Richtlinien und ... in Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 27b Absatz 2, § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1, den §§ 136b, 136c Absatz 1 und 2, § 137 Absatz 3 und ... hohen Aufwand bedeuten würde; für Verfahren zur Qualitätsprüfung nach § 135b Absatz 2 kann dies auch eine gesonderte Stelle bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sein. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesundheitsstrukturgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Artikel 27 GSG Rechtsverordnungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Selbstverwaltung
... Regelungen nach § 106 Abs. 3, § 115 Abs. 1 bis 4, § 135 Abs. 3 und 4, § 136 Abs. 1, § 296 Abs. 4, § 300 Abs. 3, § 301 Abs. 3, § 302 Abs. 2 des ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... zu Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 mit Ausnahme der Nummer 2, nach § 136 Abs. 2 Satz 2 und nach § 136a wirken anstelle des Vertreters der Kassenzahnärztlichen ... zu Richtlinien nach § 56 Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und zu Richtlinien nach § 136 Abs. 2 Satz 3 und § 136b wirken anstelle der vier Vertreter der Kassenärztlichen ... ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln." 101. § 136 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 136 Förderung der Qualität durch die Kassenärztlichen Vereinigungen".  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 3 IfSGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... beauftragen. Im Übrigen gilt die Veröffentlichungspflicht gemäß § 136 Absatz 1 Satz 2." b) In Absatz 2d Satz 1 werden vor der Angabe „2b und ...

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-FQWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... weiter." 5. In § 136 Absatz 2 Satz 2 zweiter Halbsatz wird die Angabe „§ 137a Abs. 2 Nr. 1 und 2" durch ... a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „§ 135a Absatz 2 oder § 136 Absatz 2" durch die Wörter „§ 135a Absatz 2, § 136 Absatz 2 oder § ... Absatz 2 oder § 136 Absatz 2" durch die Wörter „§ 135a Absatz 2, § 136 Absatz 2 oder § 137a Absatz 3" ersetzt. b) Absatz 1a wird wie folgt ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „§ 135a Absatz 2 oder § 136 Absatz 2" durch die Wörter „§ 135a Absatz 2, § 136 Absatz 2 oder § ... Absatz 2 oder § 136 Absatz 2" durch die Wörter „§ 135a Absatz 2, § 136 Absatz 2 oder § 137a Absatz 3" ersetzt. bb) In Satz 3 wird nach der Angabe ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... in entsprechender Anwendung der nach § 106 Absatz 2 und 3, § 106a und § 136 geltenden Regelungen geprüft. Die Wirtschaftlichkeit der ärztlich verordneten Leistungen ... in Bezug auf die für die Durchführung der Qualitätsprüfung nach § 136 Absatz 2 erforderlichen Daten" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt ... hohen Aufwand bedeuten würde; für Verfahren zur Qualitätsprüfung nach § 136 Absatz 2 kann dies auch eine gesonderte Stelle bei den Kassenärztlichen Vereinigungen sein. ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
...  50b. § 135a Absatz 2 Satz 2 wird aufgehoben. 51. § 136 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „der ... für Zwecke der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2 oder § 136 Absatz 2 zu erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies erforderlich und in Richtlinien und ... erforderlich und in Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136 Absatz 2 und § 137 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie in Vereinbarungen nach § 137d ... Sozialdaten für Zwecke der Qualitätssicherung nach § 135a Absatz 2 oder § 136 Absatz 2 zu verarbeiten oder zu nutzen, soweit dies erforderlich und in Richtlinien und ... erforderlich und in Richtlinien und Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136 Absatz 2 und § 137 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 sowie in Vereinbarungen nach § 137d ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... 2 Nr. 2 und 3 erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen." 107. § 136 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird der Punkt durch ein Semikolon ... durch die Angabe „nach § 56 Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2, § 116b Abs. 4, § 136 Abs. 2 Satz 2, §§ 137, 137a, 137b, 137c und 137f" ersetzt. b) Absatz 4 ... (1) Werden für Zwecke der Qualitätssicherung nach § 135a Abs. 2 oder § 136 Abs. 2 Sozialdaten von Versicherten erhoben, verarbeitet und genutzt, so haben die Richtlinien und ... erhoben, verarbeitet und genutzt, so haben die Richtlinien und Beschlüsse nach § 136 Abs. 2 Satz 2 und § 137 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die ...

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Artikel 1 HHVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 299 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 7 werden nach der Angabe „ § 135b Absatz 2 " die Wörter „sowie die für die Durchführung der Aufgaben einer ...

Krankenhausstrukturgesetz (KHSG)
G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 KHSG Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
... an Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf der Grundlage der §§ 136 und 136b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und die Beteiligung ganzer Krankenhäuser ...
Artikel 6 KHSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Wörter „§ 137 Absatz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 1a. In § 75 Absatz 1b Satz 2 werden nach ... die Wörter „und § 137 Abs. 1 und 4" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 und § 136a Absatz 4" ersetzt. 3. § 87 wird wie folgt ... 2a wird wie folgt geändert: aa) In Satz 6 werden die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 135b Absatz 1 Satz 2" ersetzt. ... „§ 137 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 1a" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 in Verbindung mit § 136a Absatz 1 Satz 1 bis 3" ersetzt. 7. In ... fest." 11. In § 113 Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „§ 136 " durch die Angabe „§ 135b" ersetzt. 11a. § 115 wird wie folgt ... 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 137" durch die Wörter „den §§ 136 bis 136b" ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. c) Absatz 5 wird ... gelten die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach den §§ 136 bis 136b zur Qualitätssicherung im Krankenhaus bis zum Inkrafttreten vergleichbarer ... der Aufzählung die Angabe „§§ 137" durch die Angabe „§§ 136 bis 136b" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe „§ 137 Absatz ... durch die Angabe „§ 136a Absatz 3" ersetzt. 15. Die §§ 136 bis 137 werden durch die folgenden §§ 135b bis 137 ersetzt: „§ ... oder Leistungsbereiche von solchen Zielvereinbarungen betroffen sind. § 136 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung (1) Der ... Bereichen (1) Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien nach § 136 Absatz 1 geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Hygiene in der Versorgung fest und bestimmt ... stellen. (2) Der Gemeinsame Bundesausschuss legt in seinen Richtlinien nach § 136 Absatz 1 geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen und ... Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit und ... eignen, sowie Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren. § 136 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Der Verband der Privaten Krankenversicherung, die ... 1 gelten bis zum Inkrafttreten von Beschlüssen nach Absatz 1 und Richtlinien nach § 136 Absatz 1 fort. Ergänzende Qualitätsanforderungen im Rahmen der Krankenhausplanung der ... der Qualitätssicherung insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen nach § 136 Absatz 1 und § 136a sowie der Umsetzung der Regelungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 ... -abschläge für die Einhaltung oder Nichteinhaltung von Mindestanforderungen nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sind ausgeschlossen. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt ein Verfahren, ... System von Folgen der Nichteinhaltung von Qualitätsanforderungen nach den §§ 136 bis 136c festzulegen. Er ist ermächtigt, neben Maßnahmen zur Beratung und ... des Vergütungsanspruchs für Leistungen, bei denen Mindestanforderungen nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 nicht erfüllt sind, 3. die Information Dritter über ... Wörter „§ 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" ersetzt. b) Folgender Absatz 11 wird angefügt: ... das Institut, die bei den verpflichtenden Maßnahmen der Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 erhobenen Daten den für die Krankenhausplanung zuständigen ... 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 137" durch die Wörter „den §§ 136 bis 136b" ersetzt. 19. In § 140f Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe ... 136b" ersetzt. 19. In § 140f Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „§ 136 Abs. 2 Satz 2, §§ 137, 137a, 137b" durch die Wörter „§ 135b Absatz ... 137, 137a, 137b" durch die Wörter „§ 135b Absatz 2 Satz 2, den §§ 136 bis 136b, 136d, 137a, 137b" ersetzt. 20. § 221 wird wie folgt ... sein 1. die Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach den §§ 135b und 136 bis 136c, 2. die Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im ... 275a Absatz 4." 26. In § 285 Absatz 1 Nummer 6 wird die Angabe „§ 136 " durch die Angabe „§ 135b" ersetzt. 27. § 299 wird wie folgt ... 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 136 Absatz 2" durch die Angabe „§ 135b Absatz 2" und werden die Wörter ... „§ 137 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b" ersetzt. bb) In Satz 7 wird die Angabe ... 1 Satz 1 und § 136b" ersetzt. bb) In Satz 7 wird die Angabe „§ 136 Absatz 2" durch die Angabe „§ 135b Absatz 2" ersetzt. b) In ... Absatz 2" ersetzt. b) In Absatz 1a Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 136 Absatz 2" durch die Angabe „§ 135b Absatz 2" und werden die Wörter ... „§ 137 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 1, §§ 136b und 137b Absatz 1" ersetzt. c) In Absatz 2 ... und 137b Absatz 1" ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 3 wird die Angabe „§ 136 " durch die Angabe „§ 135b" ersetzt. d) In Absatz 3 Satz 1 werden ... Wörter „§ 137 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3" durch die Wörter „§ 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b" ersetzt. e) Folgender Absatz 4 wird ... Zwecke der Qualitätssicherung in den Richtlinien und Beschlüssen nach den §§ 136 bis 136b eine zentrale Stelle (Versendestelle) bestimmen, die die Auswahl der zu befragenden ...

Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG)
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 617; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2229
Artikel 1 KFRG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Stelle mit der Abrechnung der Leistungen nach Satz 1 beauftragen." 7. Nach § 136 wird folgender § 136a eingefügt: „§ 136a Förderung der ...

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 MDK-RG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 299 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 135b Absatz 2 und § 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b" durch die Wörter „§ 27b ... § 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b" durch die Wörter „§ 27b Absatz 2, § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1, den §§ 136b, 136c Absatz 1 und 2" ersetzt.  ... Absatz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 1a Satz 1 werden die Wörter „ § 135b Absatz 2 und § 136 Absatz 1 Satz 1, §§ 136b und 137b Absatz 1" durch die Wörter ... 1, §§ 136b und 137b Absatz 1" durch die Wörter „§ 27b Absatz 2, § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1, den §§ 136b, 136c Absatz 1 und 2, § 137 Absatz 3 und ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 6 PfWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... „mit geeignetem ärztlichen Personal" eingefügt. 12a. Dem § 136 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Zur Förderung der Qualität ...

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 1 TSVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die Richtigkeit der Behandlungsdokumentation Gegenstand der Qualitätsprüfung nach § 135b Absatz 2 ist; die Gründe sind in den Richtlinien, Beschlüssen und Vereinbarungen ... Halbsatz können die Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 135b Absatz 2 , § 136 Absatz 1 Satz 1 und § 136b und die Vereinbarungen nach § 137d vorsehen, dass ...