§§ 136 bis 139a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG)
G. v. 31.03.2016 BGBl. I S. 518
Artikel 1 APAReG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... gefasst: „(weggefallen) § 135". jj) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: „Übergangsregelung für § 57a § ... 136 wird wie folgt gefasst: „Übergangsregelung für § 57a § 136 ". kk) Die Angabe zu § 138 wird wie folgt gefasst: ... eingefügt. 116. § 135 wird aufgehoben. 117. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § ... 135 wird aufgehoben. 117. § 136 wird wie folgt gefasst: „§ 136 Übergangsregelung für § 57a (1) Berufsangehörige und ...
Berufsaufsichtsreformgesetz (BARefG)
G. v. 03.09.2007 BGBl. I S. 2178
Artikel 1 BARefG Änderung der Wirtschaftsprüferordnung ... Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten". o) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: § 136 Übergangsregelung für § 57a ... o) Die Angabe zu § 136 wird wie folgt gefasst: § 136 Übergangsregelung für § 57a Abs. 6 Satz 8". p) Die Angabe zu ... mehr vor, erfolgt eine Löschung der Eintragung von Amts wegen." 77. § 136 wird wie folgt gefasst: § 136 Übergangsregelung für § 57a ... von Amts wegen." 77. § 136 wird wie folgt gefasst: § 136 Übergangsregelung für § 57a Abs. 6 Satz 8 (1) Berufsangehörige in ... eine Qualitätskontrolle durchführen zu lassen." 78. Nach § 136 wird folgender § 137 eingefügt: § 137 Übergangsregelung ...
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102
Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154, 2022 BGBl. I S. 666
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