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§ 13 - BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung (BSI-ITSiKV)

V. v. 24.11.2021 BGBl. I S. 4978 (Nr. 81); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Geltung ab 07.12.2021; FNA: 206-2-3 Öffentliche Informationstechnik
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§ 13 Informationen für Verbraucher



1Verbraucherinformationen zu Produkten mit der Freigabe zur Nutzung des IT-Sicherheitskennzeichens werden in der Sicherheitsinformation nach § 55 Absatz 2 des BSI-Gesetzes auf der Internetseite des Bundesamtes veröffentlicht. 2Davon unberührt bleiben die Bestimmungen der § 13 oder 14 des BSI-Gesetzes *).


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*)
Anm. d. Red.: Die nicht durchführbare Änderung in Artikel 9 Nummer 7 Buchstabe b G. v. 2. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 301) wurde sinngemäß konsolidiert.





 

Frühere Fassungen von § 13 BSI-ITSiKV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 06.12.2025Artikel 9 Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
vom 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 13 BSI-ITSiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BSI-ITSiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-ITSiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 9 NIS2-RLUG Änderung der BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung
... BSI-Gesetzes" durch die Angabe „§ 55 des BSI-Gesetzes" ersetzt. 7. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 9c Absatz 2 ...