Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 30.01.2027

§ 13 - Versicherungs-Sanierungs-und-Abwicklungs-Gesetz (VSAG)

§ 13 Anforderungen an präventive Sanierungspläne



(1) Der präventive Sanierungsplan enthält die Maßnahmen, die das betreffende Versicherungsunternehmen ergreifen muss, um seine Finanzlage wiederherzustellen, wenn diese sich erheblich verschlechtert hat.

(2) Präventive Sanierungspläne dürfen nicht von der Möglichkeit des Zugangs zu einer außerordentlichen finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln oder vom Erhalt einer solchen Unterstützung ausgehen.

(3) Präventive Sanierungspläne haben das Folgende zu enthalten:

1.
eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Elemente des präventiven Sanierungsplans, im Fall einer Aktualisierung nach § 14 einschließlich wesentlicher Änderungen, die seit der Vorlage des letzten präventiven Sanierungsplans eingetreten sind;

2.
eine Beschreibung des Unternehmens oder der Gruppe, im Fall einer Aktualisierung nach § 14 einschließlich einer Zusammenfassung aller wesentlichen Änderungen, die seit der Vorlage des letzten Plans eingetreten sind;

3.
eine Reihe von qualitativen und quantitativen Indikatoren nach Absatz 4, mit deren Hilfe festgestellt wird, wann Abhilfemaßnahmen geprüft oder ergriffen werden;

4.
eine Beschreibung der Art und Weise, wie der präventive Sanierungsplan erstellt, aktualisiert und angewandt wird;

5.
ein Spektrum von Abhilfemaßnahmen;

6.
eine Kommunikationsstrategie;

7.
für den Fall, dass das Unternehmen in den letzten zehn Jahren eine Nichtbedeckung der in Teil 2 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgelegten Solvabilitätskapitalanforderung festgestellt und einen Sanierungsplan nach § 134 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgelegt hat, diesen Sanierungsplan sowie eine Bewertung der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung wiederherzustellen.

(4) 1Qualitative und quantitative Indikatoren nach Absatz 3 Nummer 3 können sich unter anderem auf Kapital, Liquidität, Qualität der Vermögenswerte, Rentabilität, Marktbedingungen, makroökonomische Bedingungen und operationelle Ereignisse beziehen. 2Indikatoren bezogen auf Kapital und Liquidität sind aufzunehmen, wobei der Indikator bezogen auf Kapital zumindest Fälle der Nichtbedeckung der in Teil 2 Kapitel 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes festgelegten Solvabilitätskapitalanforderung umfassen muss.

(5) Bei der Erstellung präventiver Sanierungspläne kann ein Unions-Tochterunternehmen alle Gruppenpläne zur präventiven Sanierung berücksichtigen, die von den Drittstaatsversicherungsunternehmen oder Drittstaatsrückversicherungsunternehmen oder, soweit anwendbar, von Drittstaatsmutterunternehmen, deren Tochterunternehmen es ist, erstellt wurden.

Anzeige


 

Zitierungen von § 13 VSAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 VSAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VSAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 VSAG Begriffsbestimmungen
... Gruppensanierungsplan; 69. präventiver Sanierungsplan: ein nach den §§ 12 bis 15 erstellter und fortgeschriebener präventiver Sanierungsplan; 70. ...
§ 7 VSAG Vereinfachte Anforderungen
... der präventiven Sanierungs- und Gruppensanierungspläne nach den §§ 12 bis 24; 2. den Zeitpunkt, bis zu dem die ersten präventiven Sanierungs- und ... Häufigkeit; 3. den Inhalt und den Detaillierungsgrad der von den Unternehmen nach § 13 Absatz 3 und § 19 Absatz 4 verlangten Informationen. (2) Die Abwicklungsbehörde legt ...
§ 15 VSAG Bewertung und Umsetzung von präventiven Sanierungsplänen durch die Unternehmen
... ihrer präventiven Sanierungspläne, insbesondere im Hinblick auf die in § 13 Absatz 4 genannte Reihe von Indikatoren und Abhilfemaßnahmen, anhand einer Reihe von Szenarien ... treffen geeignete Vorkehrungen, die die regelmäßige Überwachung der in § 13 Absatz 4 genannten Indikatoren sicherstellen. (4) Beschließt ein Versicherungsunternehmen, ... zu ergreifen oder von einer solchen Abhilfemaßnahme abzusehen, obwohl ein in § 13 Absatz 4 genannter Indikator erfüllt ist, so hat das betreffende Unternehmen dies der ...
§ 16 VSAG Prüfung von präventiven Sanierungsplänen durch die Aufsichtsbehörde
... bewertet sie, inwieweit der präventive Sanierungsplan die in den §§ 12 bis 15 festgelegten Anforderungen erfüllt sowie ob 1. die Anwendung der in dem ...
§ 19 VSAG Anforderungen an präventive Gruppensanierungspläne
... Tochterversicherungsunternehmen und Tochterrückversicherungsunternehmen sind entsprechend § 13 Absatz 2 bis 4 und § 15 Absatz 2 zu erstellen. (5) Der präventive Gruppensanierungsplan ist ...